Ab dem 01. Juli 2022 sind Arztpraxen verpflichtet, die Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei der gesetzlichen Krankenkasse zu übernehmen.
Wir senden diese am ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die zuständige Krankenkasse. Dies gilt natürlich auch für Folgeverordnungen.
Sie erhalten von unserer Praxis wie bisher NUR noch ein ausgedrucktes Exemplar für Ihren Arbeitgeber (dieses leiten Sie an Ihren Arbeitgeber weiter) und auf Wunsch ein Exemplar in gedruckter Form für sich selbst. Die beiden ausgedruckten Exemplare in Papierform senden wir Ihnen per Post zu.
Bitte vermeiden Sie es weiterhin, ohne triftigen Grund persönlich in die Praxis zu kommen. Gerne übernehmen wir das Porto für den postalischen Versand Ihrer Drucksachen. Weniger persönliche Kontakte zur Praxis vermeiden eine Infektion unseres Teams mit Covid-19. Somit bleiben wir weiterhin handlungsfähig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team der Praxis West